Platzordnung

Modellflugplatz-Betriebsordnung der „Modellfluggruppe Klagenfurt / St. Johann-Rosental“

1. Benützungsberechtigte

Der als Sportstätte gewidmete Modellflugplatz befindet sich im Eigentum des Vereines Modellfluggruppe Klagenfurt – St. Johann/Ros. Zur Inbetriebnahme eines Flugmodells sind nur ordentliche Mitglieder und Ehrenmitglieder des Vereins „Modellfluggruppe Klagenfurt / St. Johann-Rosental“ berechtigt.

Die gültige Mitgliedschaft kann von jedem Vorstandsmitglied und vom Platzwart überprüft werden.

Unbefugten ist das Betreten des Fluggeländes untersagt! Zuschauer müssen sich hinter den Sicherheitsnetzen im geschützten Bereich aufhalten!

Der Modellflugplatz dient den Mitgliedern ausschließlich zum Betrieb ihrer Flugmodelle und damit zur Ausübung Ihres Sportes. Eine anderweitige Verwendung bedarf einer Genehmigung des Vorstandes.

2. Rechte und Pflichten

Jeder Modellflieger, der den Pflichten gegenüber dem Verein nachgekommen ist, hat das Recht das Fluggelände jederzeit unentgeltlich zu nutzen. Er hat dabei die Pflicht, sich sportlich einwandfrei zu benehmen und nachfolgende Regeln genauestens zu beachten.

3. Alleinflugberechtigung

Alleinflugberechtigt sind nur unterwiesene Personen nach Freigabe durch den Vereinsvorstand (Obmann oder anderes Vorstandsmitglied)

Jugendliche unter 14 Jahre dürfen nur in Anwesenheit einer verantwortlichen Person fliegen. Im Schadensfall kann sonst eine Mithaftung der anwesenden Personen eintreten!

4. Gastflugregelung

Gastflieger dürfen nur mit ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung des Obmannes oder eines Vorstandmitgliedes das Fluggelände benützen. (Es gelten die ausgehängten Platzbenützungsgebühren). Zuwiderhandeln wird ausnahmslos mit einer Besitzstörungsklage geahndet.

5. Versicherung

Die Verantwortung für den Betrieb eines Flugmodells obliegt dem Piloten. Die Ausübung jeder Tätigkeit erfolgt auf eigene Gefahr und Risiken, der Verein (Vorstand) übernimmt keine Haftung irgendwelcher Art.

Ein Flugmodell darf nur in Betrieb genommen werden, wenn ein entsprechender Versicherungsschutz mit der im LFG 1957 § 151 genannter Mindestdeckungssumme nachgewiesen werden kann. (z.B.:Österr. Aero-Club Sportlizenz) (Lizenzkarte und Einzahlungsbeleg). Zur Kennung müssen alle Modelle mit sichtbar angebrachter Dauerstartnummer versehen sein. (Ausnahme: Scale Modelle).

6. Betriebsverantwortung / Haftung

Die Verantwortung für den Betrieb eines Flugmodells obliegt dem Piloten. Die Ausübung jeder Tätigkeit erfolgt auf eigene Gefahr und Risiken, der Verein (Vorstand) übernimmt keine Haftung irgendwelcher Art.

7. Betriebszeiten

Die Gemeindeverordnungen der Gemeinde Feistritz im Rosental zur Vermeidung von ungebührlich störendem Lärm und zur Einschränkung des Betriebes und Flugverkehres von Modellflugzeugen sind in ihrer letztgültigen Form durch Aushang an der Anschlagtafel des Vereines jedem Platzbenützer kundgemacht. Die Verordnungen sind vollinhaltlich zu befolgen. Die Nichtbefolgung stellt neben vereinsinterner Folgen eine Verwaltungsübertretung dar und wird von der Bezirkshauptmannschaft mit einer Geldstrafe geahndet.

Aus lärmtechnischen Gründen ist die Flugzeit für Motormodelle aller Art wie folgt festgesetzt:

Wochentags von 08:00 bis 19:30 Uhr

Sonn- und Feiertags von 09:00 bis 19:30 Uhr

Diese Zeiten sind unbedingt einzuhalten. Die Limitierung der Flugzeit in diesbezüglichen Verordnungen der Gemeinde gelten prioritär (siehe Aushang am Flugplatz).

8. Modellanforderungen

Es dürfen nur Flugmodelle betrieben werden, die in einem einwandfreien technischen und sicheren Zustand sind. Unter Flugmodelle (unter 25kg bewilligungsfrei) sind jene Modelle zu verstehen, mit denen im Umkreis von höchstens 500 m (im zulässigen Flugbereich, siehe unten) in direkter Sichtverbindung geflogen wird und mit denen ausschließlich unentgeltlich und nicht gewerblich im Freizeitbereich geflogen wird und mit denen Flüge ausschließlich zum Zwecke des Fluges selbst erfolgen.

Jedes Fluggerät muss der Mindestanforderung an integriertem Sicherheitsstandard und erforderlichem Wartungszustand entsprechen. Jeder Pilot ist selbst dafür verantwortlich, dass ausschließlich mit sicherem, überprüftem und gewarteten Flugmaterial geflogen wird. Der Vorstand behält sich vor, in Einzelfällen oder generell vor Veranstaltungen auf Verdacht der Verletzung dieses Punktes Sicherheitschecks durchzuführen. Bestehende Sicherheitsmängel haben das Flugverbot zur Folge.

Um den steigenden Umweltanforderungen Rechnung zu tragen, ist bei Modellen auf eine größtmögliche Schalldämpfung zu achten. Im Zweifelsfalle darf ein Grenzwert von 82dBA/25m (90dBA/25m bei Turbinenstrahltriebwerk) nach normierter Messmethode auf keinen Fall überschritten werden. Die zum Einsatz kommenden Flugmodelle dürfen maximal 25 kg schwer sein. Flugmodelle mit einer Masse größer als 25 kg und kleiner als 150 kg dürfen nur dann betrieben werden, wenn der Betreiber im Besitz einer entsprechenden gültigen Betriebsbewilligung der Luftfahrtbehörde ist.

9. Frequenznutzung

Jeder Pilot muss sich vor Inbetriebnahme des Senders vergewissern, dass seine 35 MHz-Frequenzen frei ist (entfällt bei 2,4 GHz – Anlagen); Kanalkennzeichnung erfolgt mit Frequenztafeln. Der Pilot darf den 35 MHz- Sender ausnahmslos nur dann in Betrieb nehmen, wenn er zuvor die entsprechende Frequenztafel an sich genommen hat. Piloten mit gleichen Frequenzen haben sich bezüglich der Frequenztafel abzusprechen. Nach Beendigung des Flugbetriebes Rückgabe der Frequenztafel nicht vergessen!

Für Schäden jeglicher Art, die aus dem Betrieb einer Sendeanlage ohne vorherige Frequenzfeststellung mittels Frequenztafel resultieren, ist der Verursacher uneingeschränkt schadenersatzpflichtig.

10. Flugbereich

Die Durchführung von Flügen ist nur im ausgewiesenen Flugbereich zulässig. (siehe Karte). Flüge außerhalb des Sichtbereichs sind gemäß Luftfahrtgesetz § 24 c nicht zulässig. Die generell maximal erlaubte Flughöhe ist 150 m über Grund. (gemäß LVR 2014, §18).

Die aufgrund des Bescheids LSA713-79/02-18 von der Luftfahrtbehörde maximal erlaubte Flughöhe über Grund beträgt 300 m. Die im Bescheid angeführten Auflagen und die Auflagen der Modellflugplatz-Betriebsordnung (MFBO) für den Betrieb von Flugmodellen in Höhen höher als 150 m über Grund des ÖAeC, Sektion Modellflug sind verpflichtend einzuhalten.

11. Verbotszonen

Der Betrieb innerhalb oder über ausgewiesenen Flugverbotszonen ist verboten.

(siehe Karte)

Insbesondere darf im Osten nicht weiter als bis zur Baumreihe geflogen werden und das dahinter angrenzende Bad darf nicht überflogen werden! Im Süden ist als Fluggrenze der Verlauf und die geradlinige Verlängerung des von Ost nach West verlaufenden Straßenstück der Zufahrtsstraße zum Fluggelände zu sehen.

Flugraum_MFG-Klagenfurt

Um ein Überfliegen des Siedlungsgebietes im Süden zu vermeiden, ist nach Verlassen des Flugfeldes nach Westen abzudrehen.

Ebenso Verbotszonen sind das Vereinsgebäude, der Zuschauerbereich und die Parkplätze (siehe Karte).

Angrenzende Grundstücke, die nicht zum Fluggelände gehören, dürfen nur im äußersten Notfall (z.B. Außenlandung) betreten werden. Hierbei ist der kürzeste Weg einzuschlagen.

Jeder Pilot hat seine Flugroute so zu wählen, dass keine Personen (Zuschauer, Landwirte etc.) durch das Überfliegen gefährdet werden.

12. Verhaltensregeln f. Betrieb

Die Flüge sind so durchzuführen, dass eine Verletzung von Personen oder Beschädigung von Sachen ausgeschlossen werden kann.

Jeder Pilot ist verpflichtet sich in das Vereinsflugbuch einzutragen.

Der Aufenthalt auf dem Flugfeld ist ausnahmslos wie folgt geregelt:

· Pilot und sein Helfer

· zwei oder mehr Piloten und Koordinator bzw. Helfer

· Schlepp Pilot und dessen Seglerpiloten

Piloten müssen so zusammen stehen, dass eine Kommunikation untereinander möglich ist. Die Start- und Landerichtung ist abzusprechen.

Start und Landung sind laut, deutlich und rechtzeitig anzukündigen. Der Start eines Flugmodells darf nur von der Start- u. Landebahn aus erfolgen. (Gemeint ist Asphaltpiste und Graspiste). Nach der Landung ist die Start- u. Landebahn sofort und ohne Aufforderung zu verlassen. Betriebsfremde unbeteiligte Personen dürfen sich nur hinter den Sicherheitsnetzen im geschützten Bereich aufhalten.

Es ist alles zu vermeiden, was zu Unfällen führen könnte.

Dazu gehört, dass die Flugpiste während des Flugbetriebes unbedingt von Zuschauern frei bleiben muss. Wenn Zuschauer die Anweisungen der Modellflieger nicht befolgen, ist der Flugbetrieb sofort einzustellen. Die Zuschauer sind grundsätzlich aufzufordern, dass sie sich in dem hierfür vorgesehenen Raum hinter dem Sicherheitsnetz aufhalten.

Jedes Mitglied hat die Pflicht, Piloten, welche gegen die Regelwerke der „Modellfluggruppe Klagenfurt / St. Johann-Rosental“ verstoßen (Modellflugplatz-Betriebsordnung, Statuten etc.), zurecht zu weisen und ggf. dem Vorstand zu melden.

Verstöße gegen die Modellflugplatz-Betriebsordnung werden gemäß

Pkt. 16. Strafmaßnahmen rigoros geahndet.

Beim Fliegen gibt es für keinen Piloten einen Vorrang. Eine gewisse Reihenfolge muss jedoch eingehalten werden. Piloten, die mit ihrem Fluggerät den Erstflug absolvieren oder besonders kritische Fluggeräte betreiben, sollte die Möglichkeit eingeräumt werden, ihren Flug in einem freien Luftraum alleine zu absolvieren. Hier wird an die sportliche und kameradschaftliche Haltung appelliert. Vor größeren Meisterschaften kann der Platz zeitweise für Wettbewerbs-teilnehmer reserviert werden.

13. Regeln hinsichtlich der Flugplatzeinrichtungen

Auf besondere Sauberkeit u. Pflege des Modellflugplatzes ist zu achten. Müll ist in die dafür vorgesehenen Müllbehälter zu entsorgen.

Die vorhandenen Einrichtungen (Ladestationen, WC Anlagen, Hangar usw.) sind nach Nutzung in einem einwandfreien Zustand zu hinterlassen. Jeder Benützer des Platzes ist dafür verantwortlich, dass nach Beendigung des Fliegens der Platz im sauberen Zustand verlassen wird.

Aus Sicherheitsgründen und Gründen der Werbung sollen die Modelle in der Nähe der Absperrung aufgestellt werden. Dadurch wird verhindert, dass Zuschauer in die Nähe der Piste oder gar darauf gelangen. Generell ist das Tanken und Starten von Modellen unter dem Flugdach verboten. Das Anlassen des Motors, der Turbine als auch der Testlauf hat prinzipiell mit dem Flugzeugheck in Richtung der Rollbahn zu erfolgen.

Zum Parken sind ausschließlich die Parkflächen zu verwenden. Wer anders parkt, ist höflich auf die Rechtsverhältnisse aufmerksam zu machen.

Wir müssen bestrebt sein, mit allen Nachbarn ein gutes Verhältnis zu pflegen.

Zur Schonung des Zufahrtsweges ist die Geschwindigkeitsbeschränkung (30km/h) unbedingt einzuhalten.

14. Notfallplan

 

Feuerwehr122
Polizei133
Rettung144
Ärzte
Dr. Franz Wutti04227 3411
Dr. Peter Sereinig04227 3363
Dr. Gerhard Kuchar04227 4162
Dr. Birgit Lederer04227 20536
Dr. Rudolf Pototschnig04227 3440 (Mobil: 0664 3200077)
Dr. Hannelore Xander 04228 243 00
Flugrettung0463 429557

ACG-RCC (Zentrale Meldestelle Tel: +43(0)51703 7400 oder 7401, Fax: +43(0)5170376 / E-Mail: zms©austrocontrol.at

Erste Hilfe Ausrüstung (Verbandskasten) lagert im Vereinsaufenthaltsraum rechts neben der Tür.

15. Befolgung von Anweisungen

Jeder Modellflieger, der die Platzordnung missachtet und sich unsportlich benimmt, wird zur Verantwortung gezogen. Den Anweisungen der Vorstandsmitglieder ist unbedingt Folge zu leisten.

16. Strafmaßnahmen

Bei Nichtbeachtung sind folgende Strafmaßnahmen vorgesehen, welche durch den Vorstand zu verhängen sind:

a) Verwarnung

b) Verbot der Benützung des Fluggeländes für einen bestimmten Zeitraum

c) Antrag auf Ausschluss aus der Modellfluggruppe Klagenfurt / St.Johann – Rosental

Ab dem Zeitpunkt der Einleitung des Ausschlussverfahrens ist es dem Mitglied untersagt, den Modellflugplatz zu nutzen.